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 Der Bayerische
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Ablauf des Bayerischen Qualitätspreises

Ablauf des Bayerischen Qualitätspreises für Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung

1. Vorschlag von Unternehmen durch bayerische Kammern und Verbände sowie durch das Expertengremium des Bayerischen Qualitätspreises

2. Nominierung der vorgeschlagenen Unternehmen zur Teilnahme am Bayerischen Qualitätspreis

3. Fragebogen

  • Wird vom Expertengremium jährlich aktualisiert
  • Dient als Bewertungsmaßstab für das Qualitätsniveau der Unternehmen
  • Umfaßt zehn bzw. drei Fragenkomplexe, deren Gewichtung gemäß ihren Auswirkungen auf die Qualität erfolgt.
  • Dient Unternehmen, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen, als Orientierungshilfe zur Verbesserung der Unternehmensqualität

4. Schriftliche Selbstdarstellung

  • Beschreibung des Unternehmens (Märkte, Produkte, Lieferbeziehungen)
  • Verantwortliche Führungskräfte/ Standorte
  • Bearbeitung des Fragebogens
  • Besondere Leistungen im Hinblick auf das Qualitätsniveau aus Unternehmersicht

5. Grobauswahl der Unternehmen durch das Expertengremium

6. Ortstermin

  • Besuch der ausgewählten Unternehmen
  • Stichprobenartige Überprüfung der schriftlichen Angaben
  • Verdichtung zu einem Gesamteindruck des Qualitätsniveaus

7. Auswahl der Preisträger

  • drei Industrieunternehmen
  • zwei Handwerksunternehmen
  • zwei Dienstleistungsunternehmen
  • zwei Handelsunternehmen

Das Bewerbungsverfahren um den Bayerischen Qualitätspreis beruht auf einer Selbstbewertung der Bewerberleistung. Die Unternehmen sind aufgefordert darzulegen, welche Aktivitäten und Maßnahmen sie in den einzelnen Bewertungskategorien ergriffen und welche Ergebnisse sie erzielt haben. Die Gesamtheit aller Aussagen zu den Einzelkriterien ergibt dann das Gesamtbild des Unternehmens. Dazu ist als Bewertungshilfsmittel ein detaillierter Fragenkatalog mit offenen und geschlossenen Fragestellungen für Industrie-, Handwerks- oder Handelsunternehmen zu beantworten sowie eine ausführliche Beschreibung des Unternehmens mit Angabe der Standorte, der verantwortlichen Führungskräfte und der erzeugten Produkte oder angebotenen Leistungen abzugeben. Bei der Anwendung des Fragenkatalogs wird eine Vorgehensweise in mehreren Schritten empfohlen:

  • Bearbeitung des Fragebogens durch einen Qualitätsfachmann, Darstellung des Ist-Zustands und Umsetzung der Fragestellungen in unternehmens- und branchenspezifische Angaben,
  • Feststellen und Bewerten der offenen Fragen im Rahmen des geltenden Qualitätskonzeptes, Ausarbeiten von Lösungswegen einschließlich veränderter Definition der Qualitätsstrategie aufgrund der Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse und
  • Darstellung von im Fragebogen nicht erfaßten unternehmensspezifischen Sachverhalten in den Bewertungskategorien in prägnanter Form.

Die Beurteilung der schriftlichen Unterlagen wird durch das Expertengremium vorgenommen. Sie dient zur Vorauswahl derjenigen hoch eingestuften Unternehmen, die am weiteren Ablauf teilnehmen. Bei diesen Unternehmen werden zur Verifizierung der Angaben Begehungen durchgeführt, um die Selbstbewertung stichpunktartig zu überprüfen. Gegenstand dieses Audits sind alle Qualitätskategorien im Kriterienrahmen des Bayerischen Qualitätspreises. Auf Basis der verifizierten Einstufung werden dem Innen- und Wirtschaftsministerium durch die Jury die Preisträger unterbreitet. Die Verleihung des Preises für die "Wirtschaftsfreundliche Gemeinde" wird von der Bayerischen Staatsministerin für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zusammen mit dem Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern vorgenommen.

Ablauf des Bayerischen Qualitätspreises für Städte und Gemeinden

1. Vorschlag von wirtschaftsfreundlichen Gemeinden

  • durch die sieben bayerischen Regierungen (Wirtschaftsabteilung gemeinsam mit Kommunalabteilung) in Abstimmung mit der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer; max. 23 Gemeinden

2. Fragebogen

  • wird von der Jury jährlich aktualisiert
  • dient als Bewertungsmaßstab für die Wirtschaftsfreundlichkeit
  • umfaßt fünf Fragenkomplexe, deren Gewichtung gemäß ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaftsfreundlichkeit erfolgt
  • dient Gemeinden, die nicht am Wettbewerb teilnehmen, als Orientierungshilfe zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität

3. Schriftliche Selbstdarstellung

  • Präsentation der Gemeinde
  • Bearbeitung des Fragebogens
  • Darstellung besonders wirtschaftsfreundlicher Einzelaktionen und Projekte

4. Mehrstufiger Auswahlprozeß durch die Jury

  • Bewertung der Gemeinden auf Basis der Selbstdarstellung sowie weiterer Gutachten

5. Auswahl der Preisträger:

  • Festlegung von drei Gemeinden

Beim Bayerischen Qualitätspreis für "wirtschaftsfreundliche Städte und Gemeinden" werden die am Wettbewerb teilnehmenden Gemeinden durch ihre Regierung in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer ausgewählt.
 
Die teilnehmenden Städte und Gemeinden erstellen zunächst eine aussagekräftige Selbstdarstellung. Sie sind aufgefordert darzulegen, welche Aktivitäten und Maßnahmen sie in Bezug auf "Wirtschaftsfreundlichkeit" ergriffen und welche Ergebnisse sie erzielt haben. Dazu ist ein Fragenkatalog mit offenen und geschlossenen Fragestellungen zu beantworten. Die Fachleute der beteiligten Institutionen führen nach der Auswertung der Fagebögen eine Priorisierung der teilnehmenden Gemeinden durch. In einem mehrstufigen Bewertungsprozeß wird die Einstufung anhand zusätzlicher Gutachten und Detailinformationen präzisiert. Auf Basis der verifizierten Einstufung werden dem Innen- und Wirtschaftsministerium durch die Jury die Preisträger unterbreitet. Die Verleihung des Preises für die "Wirtschaftsfreundliche Gemeinde" wird von dem Bayerischen Staatsminister des Inneren und der Bayerischen Staatsministerin für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vorgenommen.

 
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